Bundesnetzagentur genehmigt neue Netzentgelte beim Gas --Hoffnung auf billige Gastarife
Die Netzentgelte der überregionalen Gasfernleitungsnetzbetreiber werden mit Wirkung zum 1. Oktober 2009 genehmigt. Für den davorliegenden Zeitraum, beginnend mit der Feststellung eines nicht vorherrschenden Leitungswettbewerbs und der daraus resultierenden Genehmigungspflicht der Netzentgelte, hat die Bundesnetzagentur die überregionalen Fernleitungsnetzbetreiber verpflichtet, die erzielten Mehrerlöse in den Kalenderjahren 2011 bis 2013 zu Gunsten der Netzkunden zu verrechnen.
Ein Marktgebiet besteht aus miteinander verbundenen Netzen verschiedener Netzbetreiber. Größere Marktgebiete machen den Gastransport einfacher. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass kostenpflichtige Marktgebietsüberschreitungen innerhalb der neuen Marktgebiete entfallen.
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