Erste Gleichstromverbindungsleitung nach Norwegen genehmigt

  • 29.11.10 In den nördlichen Länder Europas wird billiger Strom durch Wasserkraftwerke und Wind produziert. Allerdings muss der Strom auch zu den Verbrauchern gelangen. Nun hat die Bundesnetzagentur eine Ausnahmegenehmigung für eine entsprechende Verbindungsleitung zwischen Deutschland und Norwegen erteilt. Damit ist dies Leitung den den Vorschriften der Energieregulierung
    ausgenommen.

    Für neue Gleichstromverbindungsleitungen können auf der Grundlage der europäischen Verordnung Nr. 1228/2003 Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Damit können diese Leitungen u. a. von den Vorgaben über die Verwendung der Engpasserlöse sowie von Vorschriften über den Netzanschluss und Netzzugang befreit werden. Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind in Deutschland die Bundesnetzagentur und in Norwegen das Öl- und Energieministerium zuständig.

    Das ca. 600 Kilometer lange Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungskabel ist mit einer Kapazität von 1.400 MW projektiert. Das Kabel soll ab 2015 die

    deutschen und norwegischen Strommärkte miteinander verbinden. Die gesamte Kapazität wird den Marktteilnehmern durch ein implizites Auktionsverfahren an den Strombörsen EPEX-Spot und Nordpool-Spot zur Verfügung gestellt.

    Eine Verbindungsleitung zwischen Deutschland und Norwegen ermöglicht den Ausgleich der schwankenden deutschen Windstromerzeugung durch die Markt-Kopplung mit dem durch Wasserkraft geprägten norwegischen Strommarkt.


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