Gericht stellt unwirksame Gaspreisklauseln fest --Gaskunden bekommen Geld zurück

  • 01.08.13 Gaspreiserhöhungen sind immer ein Ärgernis für den Kunden. Allerdings ist nicht jede Preiserhöhung auch rechtens. Dieses musste nun auch der große Energiekonzern RWE feststellen. Weil RWE in seinen Vertragsklauseln nicht angab, aus welchen Gründen und nach welchem Modus die Gaspreise für Sonderkunden steigen können, muss er nun unrechtmäßig verlangte Preisanhebungen zurückzahlen.

    Der Bundesgerichtshof hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW hin entschieden, dass Gas-Sonderkunden wegen der unwirksamen Vertragsbedingungen Rückzahlungen von insgesamt 16.128,63 Euro zustehen. Dabei hat die Verbraucherzentrale 25 Gaskunden vertreten.

    Auch wer nun Verträge mit gleich lautenden Klauseln abgeschlossen hat, kann ebenfalls Geld zurückverlangen. Allerdings geht das nicht automatisch. Die Gaskunden müssen bei ihren Energieversorgern nun zunächst Widerspruch gegen Rechnungen einlegen und Erstattungen einfordern. Die Verbraucherzentrale NRW geht von mehreren Hundertausen gas-Kunden aus, die einen Anspruch auf Rückzahlung haben.

    Der Europäische Gerichtshof war in seinem Urteil vom 31. März 2013 (Az. C-92/11) schon der Ansicht der Verbraucherzentrale NRW gefolgt. Wer mit seinem Energieunternehmen einen Sonderkundenvertrag abschließt, darf Klauseln erwarten, die transparent darstellen, aus welchen Gründen und nach welchem Modus die Gaspreise während der Vertragslaufzeit erhöht werden können. Deshalb reicht es nicht aus, wenn Versorger bei Preiserhöhungen für diese Kundengruppe allein auf Vorschriften verweisen, die für die Grundversorgung gelten. Dort genügt es, dass die erhöhten Gaspreise unter anderem öffentlich bekannt gemacht werden. Gründe für die Erhöhung sind jedoch nicht zu benennen.

    Der Bundesgerichtshof bestätigte nun die rechstwidrigen Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen beim Energiekonzern RWE. In einem im Jahr 2006 initiierten Sammelklageverfahren gegen die damalige RWE Westfalen-Weser-Ems AG hatte die Verbraucherzentrale NRW wegen fehlender Rechtsgrundlage exemplarisch für 25 Verbraucher Rückforderungsansprüche aus überhöhten Gasrechnungen für die Jahre 2004 bis 2006 geltend gemacht.

    Anders als der Begriff vermuten lässt, sind Gassonderkunden kein Sonderfall, sondern vorherrschendes Vertragsmodell. Mehr als 70 Prozent der fast 13,5 Millionen deutschen Gaskunden haben Verträge, in denen besondere Konditionen und Preise für den Gasbezug vereinbart sind. Wer schon einmal den Gastarif bei seinem Versorger gewechselt oder sich für einen anderen Gasanbieter entschieden hat, ist Sonderkunde. Und hat damit unter Umständen einen Vertrag, nach dessen Klauseln Gaspreise ohne ausreichende Gründe erhöht werden können, erklärt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

    Gaskunden dürfen nun auf Nachzahlungen bei einem Sondervertrag hoffen. Geld aus den unberechtigten Gaspreiserhöhungen gibt es nicht automatisch zurück, sondern jeder einzelne Kunde muss das Geld von seinem Versorger zurückfordern. Dazu muss laut dem Bundesgerichtshof, der Kunde seiner Jahresrechnung innerhalb von drei Jahren widersprechen. Also aktuell geht es um Rechnungen ab dem August 2010.

    Die Verbraucherzentrale NRW bietet auf ihrer Internetseite unter www.vz-nrw.de/widerspruch-gaspreise Am besten sparen wie immer unsere Leser durch unseren unabhängigen Stromtarife-Vergleich und Gaspreis-Vergleich bestehend aus mehreren Tarifrechnern von unterschiedlichen Vergleichern.


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