Gericht: Bundesnetzagentur darf Bahnhofs-Stromnetze öffnen

  • 11.04.11 Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sich mit dem Disput zwischen Bahn und Bundesnetzagentur auseinander zu setzen. Dabei wurde im Rahmen einer mündlichen Verhandlung die Entscheidung der Bundesnetzagentur zur Öffnung der Bahnhofs-Stromnetze bestätigt. Die DB Energie GmbH hat ihre Beschwerde vollumfänglich zurückgenommen.

    Damit ist nun die Möglichkeit geschaffen worden, dass alle Stromlieferanten die Bahnhofs-Stromnetze zum beliefern von Kunden nutzen können, teilt Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, mit.

    Die DB Energie betreibt an über 5.000 Standorten in Deutschland 50 Hertz-Stromversorgungsnetze. Diese dienen in erster Linie der Versorgung konzerneigener Einrichtungen auf Bahnhöfen und Bahnanlagen. Zugleich werden hierüber auch Einrichtungen Dritter, wie Kioske, Gastronomiebetriebe und Einzelhandelsgeschäfte mit elektrischer Energie versorgt.

    Die DB Energie weigerte sich Dritten den Zugang zu den Bahnhofs-Stromnetzen zu

    gewähren. Die Bundesnetzagentur hatte daher das Unternehmen mit Beschluss vom 27. Oktober 2010 verpflichtet, unverzüglich den Netzzugang zu sämtlichen Bahnhofs-Stromnetzen zu gewähren und die Zugangskonditionen zu veröffentlichen. Das OLG Düsseldorf betonte nun, dass die Netzzugangsentscheidung der Bundesnetzagentur nicht zu beanstanden sei. Auch im Fall von Objektnetzen bestehe die Verpflichtung des Netzbetreibers, den Netzzugang zu gewähren.

    Allein in der Frage der von der Bundesnetzagentur verfügten Umsetzungsfrist für die Einführung der automatisierten Prozesse des Anbieterwechsels teilte das Gericht die Auffassung der Bundesnetzagentur nicht. Die ursprünglich angesetzte Frist bis zum 1. Februar 2011 sei zu knapp. Die Bundesnetzagentur hat deshalb der DB Energie zur Umsetzung der automatisierten Lieferantenwechselprozesse eine Frist bis zum 31. Dezember 2011 eingeräumt.


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