Kartellamt: Sperrandrohung von Energieunternehmen unzulässig
"Wenn Energieversorgungsunternehmen eine solche Drohung aussprechen, ohne dass
In einem Beschwerdefall hat ein Energieversorgungsunternehmen eine solche Drohung binnen eines Vierteljahres zweimal ausgesprochen. Obwohl das Unternehmen sie letztlich jeweils zurückgenommen hat, hat das Bundeskartellamt ein Missbrauchsverfahren eingeleitet.
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