Bundesnetzagentur: Kürzungen bis zu 14 Prozent bei drei Stromnetzbetreibern

  • 03.08.06 Die Bundesnetzagentur kommt nach den Worten ihres Präsidenten, Matthias Kurth, planmäßig mit den weiteren Netzentgeltgenehmigungen voran und hat nun bei drei wichtigen großen Stromnetzbetreibern die den beantragten Entgelten zugrunde liegenden Kosten um bis zu 14 Prozent gekürzt.

    Die Entscheidungen betreffen die RWE Transportnetz Strom GmbH, die EnBW Transportnetze AG sowie den Verteilnetzbetreiber TEN Thüringer Energienetze GmbH. In allen Fällen führten die Prüfungen zu einer Kürzung der von den Netzbetreibern geltend gemachten Kosten. Bei den Übertragungsnetzbetreibern betragen die Kürzungen gut neun Prozent (RWE) bzw. acht Prozent (EnBW), bei dem Verteilnetzbetreiber (TEN) rund 14 Prozent. Die Kürzungen betrafen u. a. die Bereiche Anlagevermögen, kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung und kalkulatorische Gewerbesteuer. Die Kürzungen bei den Kosten sind jeweils von kostenrechnerischen unternehmensindividuellen Gegebenheiten geprägt und fallen daher unterschiedlich aus.

    Im Unterschied zu der bereits erteilten Genehmigung für die Vattenfall Europe Transmission GmbH (VET), die bis Ende 2006 befristet ist, haben die jetzigen Genehmigungen, wie beantragt, eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2007.

    Die Kürzung der beantragten Kosten schlägt sich nicht immer in einer entsprechenden Absenkung der bisherigen Entgelte nieder. Soweit bei bestimmten Netzbetreibern oder Spannungsebenen die Netznutzung bzw. die Auslastung der Netze zurückgegangen ist oder in erheblichem Umfang individuelle reduzierte Netzentgelte (nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung) für stromintensive Produktionsbetriebe vereinbart und genehmigt wurden, hat dies bei der Entgeltermittlung Konsequenzen.


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