Bundesnetzagentur kürzt E.ON die Netzkosten
Die neuen Entgelte der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber sind ein wesentlicher Bestandteil für die Kosten- und Preiskalkulation der nachgelagerten Verteilernetzbetreiber. Entlastungen aus dem Übertragungsnetz werden von den Verteilernetzbetreibern an die Endkunden weitergegeben.
In einem weiteren Bescheid hat die Bundesnetzagentur die beantragten
Netzkosten der RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH um rund 10 Prozent
Abhängig von den Benutzungsstunden ergeben sich hier differenzierte Auswirkungen auf die Netzentgelte. So liegt die Entgeltsenkung z. B. für einen durchschnittlichen Haushaltskunden mit einer Benutzungsdauer von etwa 3.500 Stunden bei ca. 8 Prozent.
Beide Entgeltgenehmigungen gelten ab dem 1. September 2006 und haben, wie beantragt, eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2007.
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