Verkürzung der Vorlaufzeiten beim Stromhandel

  • 30.11.10 Bei der Verkürzung der Vorlaufzeiten beim Stromhandel kann nun schneller der Strom in den Netzen transportiert werden. Diese neue Regelung gilt ab dem 1.Dezember 2010. Darauf haben sich die Übertragungsnetzbetreiber geeinigt, teilt die Bundesnetzagentur mit.

    Bisher mussten Stromlieferanten ihre Stromlieferungen bei den Übertragungsnetzbetreiber mit einer Vorlaufzeit von wenigstens 45 Minuten anmelden. Bei Kraftwerksausfällen gibt es dabei eine verkürzte Vorlaufzeit von 15 Minuten. Auf diese 15 Minuten Vorlaufzeit haben sich nun die Übertragungsnetzbetreiber bei allen Stromlieferungen geeinigt.

    Die Verkürzung der Vorlaufzeit erleichtert insbesondere die Durchleitung von Strom in die Regelzonen anderer Übertragungsnetze, da die nachträgliche Korrektur bereits angemeldeter Mengen auf Stromlieferungen innerhalb einer Regelzone beschränkt ist. Künftig kann jeder Stromlieferant, der Leistungsungleichgewichte bei den von ihm belieferten Kunden erkennt, noch bis zu einer Viertelstunde vor Echtzeit das Ungleichgewicht durch Stromlieferungen

    aus anderen Regelzonen ausgleichen. Damit können die Stromlieferanten zukünftig noch besser ihre Stromerzeugung an den aktuellen Verbrauch ihrer Kunden anpassen.


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