Bundeskartellamt sorgt für Preissenkungen bei Gas-Tarifen --127 Mio. Euro an Rückzahlungen
Die Verfahren richten sich gegen Gasversorger verschiedener Größe aus allen
Regionen Deutschlands. Die Verfahren haben die Preissetzung in den Jahren 2007
und 2008 zum Gegenstand. Auf der Basis des kartellrechtlichen
Vergleichsmarktkonzeptes werden dabei für das Jahr 2007 die Erlöse der
betroffenen Unternehmen mit denjenigen preisgünstigerer Gasanbieter
Die betroffenen Versorger haben in großem Umfang von der im Gesetz vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, gegen die festgestellten Abweichungen sachliche Rechtfertigungsgründe vorzutragen. Eine zentrale Rolle haben hierbei die eigenen Beschaffungskosten gespielt. Das Bundeskartellamt hat jedoch auch hier Vergleiche zum Beschaffungsverhalten anderer Versorger gezogen, um nicht ungeprüft die tatsächlichen Beschaffungskosten anzuerkennen.
Das Bundeskartellamt hat sich für die Zusagenlösung entschieden, denn die Höhe der erreichten Vorteile für den Verbraucher kommt dem Betrag bei einer möglichen förmlichen Entscheidung sehr nahe. Vor allem kommen die Vorteile dem Verbraucher unmittelbar zugute.
Die Unternehmen und das Bundeskartellamt haben zwar weiter unterschiedliche Auffassungen in der Sache, der Verfahrensabschluss im Zusagenwege erfolgte aber zur Vermeidung langwieriger Rechtsstreitigkeiten. Den Kunden kommen die Preismaßnahmen so überwiegend in der entscheidenden Heizperiode im Winter zugute.
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