Gasmarktöffnung mit Licht- und Schattenseiten

  • 24.10.06 Zum Beginn des neuen Gaswirtschaftsjahrs am 1. Oktober 2006 hat die Bundesnetzagentur eine insgesamt optimistische Bilanz gezogen. Aus Sicht von Matthias Kurth, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, sind die bislang erreichten Zwischenziele als ein klarer Beleg für den Erfolg des Regulierungsregimes zu werten. "Aufgrund der jahrzehntelang gewachsenen
    Strukturen im Gasmarkt, die in ihrer wettbewerbshemmenden Wirkung nur allmählich aufgebrochen werden können, handelt es sich hierbei jedoch erwartungsgemäß nur um erste Etappen auf dem Weg zu einer wirksamen Marktöffnung", so Kurth.

    Ein wichtiger Zwischenschritt wurde bereits im Juli 2006 erreicht, als sich die deutschen Gasnetzbetreiber auf Druck der Regulierungsbehörde auf eine Kooperationsvereinbarung geeinigt hatten, mit der Wettbewerbern der Zugang zu den Netzen erleichtert werden soll. Diese Neuregelung wurde plangemäß am 1. Oktober 2006 in die Praxis umgesetzt. Nach letztem Stand sind dieser Kooperationsvereinbarung mehr als 400 Netzbetreiber beigetreten, die, gemessen an der gaswirtschaftlichen Bedeutung, den weitaus überwiegenden Teil des

    Markts repräsentieren. Für die fehlende verbindliche Kooperation der restlichen Unternehmen gibt es keine nachvollziehbaren Gründe. Die bisherigen Kooperationsbemühungen der Branche zeigen daher Licht- und Schattenseiten. Diese unbefriedigende Situation zeigt u. a., dass ein weiteres engagiertes Handeln aller Marktteilnehmer dringend erforderlich ist, um dem vom Gesetzgeber geforderten Gaswettbewerb zum Durchbruch zu verhelfen, appellierte Kurth.

    Der Kooperationsvertrag sieht gegenwärtig zwei Möglichkeiten für die Organisation von Gastransporten vor. Grundmodell ist der gesetzlich vorgeschriebene Zugang auf Basis von nur zwei Verträgen. Daneben ist auf Wunsch der Mehrheit der Gasnetzbetreiber das sog. Einzelbuchungsmodell zugelassen, bei dem der Gastransport auf Basis von einer Reihe von Einzelverträgen abgewickelt wird. Mögliche Probleme der Parallelität beider Modelle sind Gegenstand eines Musterverfahrens.

    Es ist besonders zu begrüßen, dass in einem ersten Schritt neue Anbieter auf lokalen Märkten wie Berlin oder Hamburg auftreten und privaten Kunden ein Angebot machen und erstmals auch über 5.000 private Kunden ihren Gasanbieter gewechselt haben.

    Ob die Verbraucher tatsächlich Wechselmöglichkeiten haben, kann von der Bundesnetzagentur nur mittelbar beeinflusst werden, indem sie weiter mit Nachdruck darauf drängt, dass chancengleiche und effiziente Ausgangsbedingungen für alle Marktteilnehmer geschaffen werden. Mit den genannten Wechselmöglichkeiten in Berlin und Hamburg ist ein erster Schritt in diese Richtung getan. Ob letztlich den Gaspreis begrenzende Effekte erzielt werden, ist neben der Regulierung der Netzentgelte wesentlich auch von der Intensität des sich einstellenden Wettbewerbs abhängig.


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