Verbraucherzentrale Hamburg: E.on Hanse täuscht seine Gaskunden
Im Jahr 2009 hatte schon das Hamburger Gericht auf Erstattung der wegen der Unwirksamkeit der Preisfestsetzungen überzahlten Beträge in den Gasrechnungen zu Gunsten der Verbraucher entschieden. Dabei wurde E.on Hanse zu einer Zahlung von 75.000 Euro verdonnert.
Nun teilt die Verbraucherzentrale Hamburg mit, dass der Energieversorger E.on versucht, Gaskunden mit zweifelhaften Argumenten von der Geltendmachung ihrer Erstattungsforderungen abzuhalten.
Vielmehr führt die Unwirksamkeit der Klausel unmittelbar zur Unwirksamkeit der Preiserhöhung. Daher sollten Gaskunden sich von den E.on-Schreiben nicht in die Irre führen lassen und ihre Rechte wahrnehmen, so Günter Hörmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg.
Erstattungsansprüche der Verbraucher verjähren in 3 Jahren. Wer zum Beispiel jetzt noch Ansprüche geltend machen will, die sich auf Jahresabrechnungen beziehen, die im Jahr 2010 erstellt wurden, muss bis zum 31. Dezember 2013 eine Klage oder einen Mahnbescheid gegen E.on einreichen.
Auf die Hamburger Urteile kann sich nur berufen, wer einen Vertrag mit "Wärmemarktklausel" hat. Die Klausel lautet: "E.ON Hanse ist berechtigt, die Preise der Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen.". Die Verbraucherzentrale rät betroffenen Gaskunden, von einem Rechtsanwalt oder der Verbraucherzentrale prüfen zu lassen, ob ein Anspruch besteht und ob er bereits verjährt ist.
Sollten Sie dann auch noch Lust auf das Sparen bekommen haben und sich von einem verbraucherfeindlichen Konzern wie E.On Hanse abwenden wollen, können Sie dieses wie immer durch unseren unabhängigen Stromtarife-Vergleich und Gaspreis-Vergleich, bestehend aus mehreren Tarifrechnern von unterschiedlichen Vergleichern, machen.
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