Verbraucherzentrale: Gaskunden sollten Rechnungen aus dem Jahr 2010 Widersprechen
Die vergangenen Preiserhöhungen beruhten auf unwirksamen Vertragsklauseln, so die Verbraucherschützer. Der Widerspruch ist innerhalb von drei Jahren möglich. Deshalb können Gaskunden beispielsweise am 9. Oktober 2013 per Fax noch allen Jahresrechnungen widersprechen, die sie am 9. Oktober 2010 oder später erhalten haben. Da am Jahresende die Verjährung droht, sollte man überzahlte Beträge möglichst umgehend schriftlich von RWE zurückfordern.
Hintergrund des Aufrufs ist das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 31.7.2013 mit dem Aktenzeichen Az.: VIII ZR 162/09. Damit konnte sich die Verbraucherzentrale NRW nach jahrelangem Rechtsstreit gegen den Energiekonzern RWE durchsetzen. Weil RWE in seinen Vertragsklauseln nicht angegeben hatte, weshalb und wie die Gaspreise für Sonderkunden steigen können, muss der Konzern unrechtmäßig verlangte Preisanhebungen zurückzahlen, so die Verbrauchenzentrale NRW.
Das BGH-Urteil betrifft die meisten privaten Gasbezieher in Deutschland. Von rund 13,5 Millionen Gaskunden sind mehr als zwei Drittel so genannte Sonderkunden. Sie haben Tarif oder Anbieter schon einmal gewechselt und sind damit nicht mehr in der Grundversorgung. Das verbraucherfreundliche Urteil des BGH hat nicht nur Folgen für RWE, sondern auch für weitere Gasanbieter.
In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW können Gaskunden aus Nordrhein-Westfalen die Verträge ihres jeweiligen Gasversorgers auf mögliche Ansprüche prüfen lassen. Lehnt der Gaslieferant es ab zu zahlen, müssten Kunden klagen.
Sollten Sie dann auch noch Lust auf das Sparen bei den Gastarifen bekommen haben, können Sie dieses wie immer durch unseren unabhängigen Gaspreis-Vergleich, bestehend aus mehreren Tarifrechnern von unterschiedlichen Vergleichern, machen.
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