Zeitschrift: Gaskunden können durch Wechsel bis 755 Euro sparen

  • 19.09.12 Die Gasversorger läuten zur kühlen Jahreszeit wieder Preiserhöhungen ein. Dabei kann der Kunde durch den Anbieterwechsel bis zu 755 Euro sparen, lautet das Fazit der Zeitschrift Finanztest.

    Dabei ist der Ersparnis je nach Region aber unterschiedlich. In dem Finanztest

    wurden 20 großen Städte im Bundesgebiet einbezogen. In der Spitze gab es laut den Testern bis zu 755 Euro Ersparnis.

    Als Grundlage kam ein Musterhaushalt von Berlin bis Wiesbaden zum Einsatz. Die Gaskunden in Leipzig haben dabei am meisten von einem Anbieterwechsel profitiert. Dazu mußte der Kunde aus dem Grundtarif der Stadtwerke zum Tarif "Montana garant" der Montana Energiehandel wechseln. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh gab es rund 755 Euro an Ersparnis. In Frankfurt am Main sind laut "Finanztest" Einsparungen von bis zu 481 Euro möglich, in Köln von bis zu 433 Euro.

    Berücksichtigt wurden in der Gaspreis-Untersuchung nur verbraucherfreundliche Tarife ohne Fallstricke und Bonusklauseln, die an undurchsichtige Bedingungen

    geknüpft sind.

    Interessant ist auch das Ergebnis der Wechselkunden. Nur 8,5 Prozent der Gaskunden hätten bislang den Schritt zu einem anderen als dem regionalen Anbieter gewagt, so die Tester. Sehr häufig sind die Gaskunden aus dem Grundtarif in einem Sondertarif bei lokalen Anbieter gewechselt.

    Oftmals wird dabei als Grund für den nicht vollzogenen Wechsel, die Insolvenz von den Anbietern Teldafax und Flexgas vermutet. Allerdings fallen die Kunden immer in die Ersatzversorgung des lokalen Anbieters und können sich umgehend einen neuen Anbieter suchen. Kein Kunde wird ohne Gaslieferung in Deutschland beim Insolvenz Fall dastehen, dafür sorgen die gesetzlichen Bestimmungen. Die gestzlichen Bestimmungen sehen auch einen Anbieterwechsel von 2 Wochen vor. Bei einer Mißachtung der Wechseldauer sollten Kunden umgehen die Bundesnetzagentur einschalten.

    Und wenn der Kunde einen Gassondervertrag mit seinem lokalen Anbieter hat, ist die Preiserhöhung oftmals rechtswidrig. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Oft wird bei den Gansanbietern ein Grundsatzurteil mißachtet. In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof am 31.07.2013 entschieden, dass Preisänderungen in Gassonderverträgen in einer Vielzahl von Fällen unzulässig sind.

    Am besten sparen wie immer unsere Leser durch unseren unabhängigen Stromtarife-Vergleich und Gaspreis-Vergleich bestehend aus mehreren Tarifrechnern von unterschiedlichen Vergleichern.


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