Verbraucherzentrale Hamburg: E.on Hanse täuscht seine Gaskunden

  • 09.12.13 Am Hamburger Gericht hat ein Rechtsstreit nach 8 Jahren ein Ende gefunden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg gegen E.on Hanse gegen unerlaubte Gaspreiserhöhungen. Die im April 2005 von 53 Gaskunden mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Hamburg erhobene erste Sammelklage war auf Feststellung der Unwirksamkeit der Preisfestsetzungen gerichtet und führte
    am 30. Januar 2013 zu einem Sieg für die Gaskunden vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht.

    Im Jahr 2009 hatte schon das Hamburger Gericht auf Erstattung der wegen der Unwirksamkeit der Preisfestsetzungen überzahlten Beträge in den Gasrechnungen zu Gunsten der Verbraucher entschieden. Dabei wurde E.on Hanse zu einer Zahlung von 75.000 Euro verdonnert.

    Nun teilt die Verbraucherzentrale Hamburg mit, dass der Energieversorger E.on versucht, Gaskunden mit zweifelhaften Argumenten von der Geltendmachung ihrer Erstattungsforderungen abzuhalten.

    Trotz eindeutiger rechtskräftiger Urteile des Hamburger Landgerichts und Oberlandesgerichts schreibt E.on an Anspruch stellende Kunden: "Das Gericht hat sich bei seiner Entscheidung rein auf den formalen Gesichtspunkt der Wirksamkeit der Klausel konzentriert. Völlig unabhängig von der Wirksamkeit der Preisanpassungsregelung waren die von uns in den vergangenen Jahren vorgenommenen Preisanpassungen stets angemessen und begründet. Deshalb hat auch kein Kunde einen finanziellen Nachteil erlitten". In zwei erfolgreichen Sammelklagen wurde von den Hamburger Gerichten rechtskräftig entschieden, dass die von E.on verwendete Preisanpassungsklausel unwirksam und damit sämtliche Preisänderungen, die sich auf diese Klausel beziehen, ungültig sind. Es handelt sich daher nicht um einen "rein formalen Gesichtspunkt".

    Vielmehr führt die Unwirksamkeit der Klausel unmittelbar zur Unwirksamkeit der Preiserhöhung. Daher sollten Gaskunden sich von den E.on-Schreiben nicht in die Irre führen lassen und ihre Rechte wahrnehmen, so Günter Hörmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg.

    Erstattungsansprüche der Verbraucher verjähren in 3 Jahren. Wer zum Beispiel jetzt noch Ansprüche geltend machen will, die sich auf Jahresabrechnungen beziehen, die im Jahr 2010 erstellt wurden, muss bis zum 31. Dezember 2013 eine Klage oder einen Mahnbescheid gegen E.on einreichen.

    Auf die Hamburger Urteile kann sich nur berufen, wer einen Vertrag mit "Wärmemarktklausel" hat. Die Klausel lautet: "E.ON Hanse ist berechtigt, die Preise der Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen.". Die Verbraucherzentrale rät betroffenen Gaskunden, von einem Rechtsanwalt oder der Verbraucherzentrale prüfen zu lassen, ob ein Anspruch besteht und ob er bereits verjährt ist.

    Sollten Sie dann auch noch Lust auf das Sparen bekommen haben und sich von einem verbraucherfeindlichen Konzern wie E.On Hanse abwenden wollen, können Sie dieses wie immer durch unseren unabhängigen Stromtarife-Vergleich und Gaspreis-Vergleich, bestehend aus mehreren Tarifrechnern von unterschiedlichen Vergleichern, machen.


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