Bundesnetzagentur begrüßt Kooperationsvereinbarung der Gasnetzbetreiber

  • 03.05.07 Die Bundesnetzagentur begrüßt die neue Kooperationsvereinbarung der Gaswirtschaft, die die Netzbetreiberverbände BGW, VKU und GEODE ihren Mitgliedern empfohlen haben. Sie soll zum 1. Juni 2007 in Kraft treten.

    Die neue Kooperationsvereinbarung war erforderlich geworden, nachdem die

    Bundesnetzagentur am 17. November 2006 wesentliche Teile der ersten Vereinbarung für unwirksam erklärt hatte.

    Die neue Vereinbarung entspricht den Vorgaben dieser Entscheidung. Statt des Einzelbuchungsmodells enthält die Vereinbarung die wesentlichen Grundpfeiler eines wettbewerbsfreundlichen und massengeschäftstauglichen Zweivertragsmodells. So werden Kosten und Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber in Summe und nicht je Transportfall gewälzt. Die vom Gesetz verlangte Transportpfadunabhängigkeit wird auch durch die interne Bestellung der Netzbetreiber in aggregierter Form gewährleistet. Eine Vereinfachung insbesondere für Händler, die Haushaltskunden beliefern, ergibt sich zudem aus dem grundsätzlichen Wegfall einer Nominierungsverpflichtung gegenüber dem

    Ausspeisenetzbetreiber.

    In einigen Bereichen allerdings erscheint der Bundesnetzagentur eine Weiterentwicklung der Kooperationsvereinbarung sinnvoll. Hierzu gehört z. B. der Bereich der Regel- und Ausgleichsenergie, zu dem die Regelungen in der Kooperationsvereinbarung sehr knapp gehalten sind. Auch ist die Anzahl von 16 Marktgebieten noch immer deutlich zu hoch.


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