Bundesnetzagentur legt Abschlussbericht zum Stromausfall vom November 2006 vor
Am Abend des 4. November 2006 hatte E.ON Netz GmbH eine Höchstspannungsleitung über der Ems abgeschaltet, um einem Kreuzfahrtschiff die sichere Überführung zu ermöglichen. In der Folge fiel eine Verbindungsleitung zwischen den Netzen von E.ON Netz GmbH und RWE Transportnetz Strom GmbH aus, weil diese überlastet war. Das führte zu einem Ausfall weiterer Leitungen und einem Auftrennen des europäischen Verbundnetzes in drei Teilnetze unterschiedlicher Frequenzen. Rund 15 Millionen Menschen waren von diesem Stromausfall betroffen.
Übertragungsnetzbetreiber haben sich verpflichtet, ihre Stromnetze (n-1)-sicher zu betreiben. Das bedeutet, der Betrieb muss auch dann sicher erfolgen, wenn ein einzelnes Betriebsmittel, beispielsweise eine Leitung, ausfällt. Die Forderung der Bundesnetzagentur nach einer zyklischen, automatischen Überprüfung der (n-1)-Sicherheit resultiert aus der unterschiedlichen Anwendungspraxis dieses Instrumentariums bei den deutschen Übertragungsnetzbetreibern.
Die E.ON Netz GmbH hatte im Zusammenhang mit der Abschaltung der Höchstspannungsleitung keine Überprüfung der (n-1)-Sicherheit durchgeführt. Die Berechnungen zur Netzsicherheit hätten manuell angestoßen werden müssen, was unterblieben ist.
Auch die Untersuchungen von ERGEG und UCTE haben Versäumnisse bezüglich der (n-1)-Sicherheit sowie bei der Kooperation und Kommunikation der Übertragungsnetzbetreiber festgestellt und sehen diesbezüglich Handlungsbedarf.
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