Bundesnetzagentur legt Abschlussbericht zum Stromausfall vom November 2006 vor

  • 27.02.07 Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Abschlussbericht zum Stromausfall vom 4. November 2006 veröffentlicht. Eine zentrale Schlussfolgerung nach Abschluss der Untersuchungen ist, dass bei allen deutschen Übertragungsnetzbetreibern mindestens alle 15 Minuten eine automatische Überprüfung der (n-1)-Sicherheit zu erfolgen hat. Außerdem, so der Bericht, müssen die Kooperation und
    Kommunikation, insbesondere auch der Datenaustausch der Übertragungsnetzbetreiber, verbessert werden.

    Am Abend des 4. November 2006 hatte E.ON Netz GmbH eine Höchstspannungsleitung über der Ems abgeschaltet, um einem Kreuzfahrtschiff die sichere Überführung zu ermöglichen. In der Folge fiel eine Verbindungsleitung zwischen den Netzen von E.ON Netz GmbH und RWE Transportnetz Strom GmbH aus, weil diese überlastet war. Das führte zu einem Ausfall weiterer Leitungen und einem Auftrennen des europäischen Verbundnetzes in drei Teilnetze unterschiedlicher Frequenzen. Rund 15 Millionen Menschen waren von diesem Stromausfall betroffen.

    Unmittelbar nach dem Stromausfall hatte die Bundesnetzagentur ihre Ermittlungen aufgenommen. Sie hat von den Übertragungsnetzbetreibern umfassende Unterlagen und Berichte angefordert und sich in zwei Netzleitstellen über technische Möglichkeiten der Netzleitführung informiert. Ferner hat sie die Berichte der European Regulators Group for Electricity and Gas (ERGEG) und des Netzbetreiberverbands UCTE zum Stromausfall vom 4. November 2006 ausgewertet.

    Übertragungsnetzbetreiber haben sich verpflichtet, ihre Stromnetze (n-1)-sicher zu betreiben. Das bedeutet, der Betrieb muss auch dann sicher erfolgen, wenn ein einzelnes Betriebsmittel, beispielsweise eine Leitung, ausfällt. Die Forderung der Bundesnetzagentur nach einer zyklischen, automatischen Überprüfung der (n-1)-Sicherheit resultiert aus der unterschiedlichen Anwendungspraxis dieses Instrumentariums bei den deutschen Übertragungsnetzbetreibern.

    Die E.ON Netz GmbH hatte im Zusammenhang mit der Abschaltung der Höchstspannungsleitung keine Überprüfung der (n-1)-Sicherheit durchgeführt. Die Berechnungen zur Netzsicherheit hätten manuell angestoßen werden müssen, was unterblieben ist.

    Auch die Untersuchungen von ERGEG und UCTE haben Versäumnisse bezüglich der (n-1)-Sicherheit sowie bei der Kooperation und Kommunikation der Übertragungsnetzbetreiber festgestellt und sehen diesbezüglich Handlungsbedarf.


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