Gastarife: Gasnetzzugang nur nach Zweivertragsmodell

  • 29.12.06 Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, beim Gasnetzzugang das Modell der Einzelbuchung für unrechtmäßig zu erklären, ist jetzt bestandskräftig.

    Die zuständige Beschlusskammer der Bundesnetzagentur hatte in einem

    Missbrauchsverfahren vor gut einem Monat entschieden, dass das in der Kooperationsvereinbarung der Gaswirtschaft geregelte Einzelbuchungsmodell nicht mehr angewendet werden darf. Indirekt wurde damit bestätigt, dass allein das sog. Zweivertragsmodell Recht und Gesetz entspricht.

    Gegen diese Entscheidung konnte innerhalb eines Monats mit dem Rechtsmittel der Beschwerde vorgegangen werden. Darauf haben alle Verfahrensbeteiligten mit Fristablauf verzichtet. Damit ist die Kammerentscheidung nicht mehr anfechtbar.

    Die Kooperationsvereinbarung sah bisher zwei Möglichkeiten für die Organisation von Gastransporten vor. Grundmodell ist der gesetzlich

    vorgeschriebene Zugang auf Basis von nur zwei Verträgen von der Einspeisung des Gases bis zur Entnahme beim Endverbraucher (sog. Zweivertragsmodell). Daneben enthält die Kooperationsvereinbarung auf Wunsch des Bundesverbands der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) und des Verbands der kommunalen Unternehmen e. V. (VKU) das sog. Einzelbuchungsmodell, bei dem der Gastransport auf Basis einer Kette von Einzelverträgen abgewickelt wird. Diese Regelungen dürfen für neue Verträge in Folge dieser Entscheidung ab sofort nicht mehr angewendet werden. Die vertraglichen Regelungen des Zweivertragsmodells waren nicht Gegenstand des Missbrauchsverfahrens, bleiben also weiter in Kraft.


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