Bundesnetzagentur nimmt Untersuchung zum Stromausfall vor

  • 07.11.06 Die Bundesnetzagentur nimmt im Rahmen der ihr nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) obliegenden Aufsicht eine eingehende Untersuchung der großflächigen Versorgungsstörung vom vergangenen Wochenende vor. Netzbetreiber, in deren Netz es zu einem Stromausfall gekommen ist, wurden von der Bundesnetzagentur bereits am Montag aufgefordert, ihr
    kurzfristig einen detaillierten Bericht zu übermitteln.

    Nach eingehender Prüfung der Ursachen und Auswirkungen der Störung wird die Bundesnetzagentur entscheiden, welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit erforderlich sind. "Wie beim Stromausfall im Münsterland Ende 2005 werden wir auch diese Versorgungsstörung sorgfältig analysieren und entsprechende Schlussfolgerungen vornehmen. Eine vorschnelle Bewertung des Ereignisses würde der Komplexität des Sachverhaltes nicht gerecht werden", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, das Vorgehen seiner Behörde.

    "Die Netzbetreiber haben die Pflicht, ihre Stromnetze bedarfsgerecht

    auszubauen, auch für den zukünftigen Bedarf", betonte Kurth. Auf keinen Fall dürfe es zu einer Interessenkollision zwischen dem Netzbetrieb und dem Anschluss neuer Kraftwerke kommen.

    Stromnetzbetreiber sind verpflichtet, ein zuverlässiges Elektrizitätsversorgungsnetz zu unterhalten und seine Leistungsfähigkeit zu gewährleisten. Nach dem EnWG haben sie der Bundesnetzagentur regelmäßig über den Netzzustand und Versorgungsunterbrechungen zu berichten.

    Auf europäischer Ebene befassen sich verschiedene Gremien, in denen auch die Bundesnetzagentur vertreten ist, u.a. mit der Sicherheit von Stromnetzen. Ein Aspekt dieser Tätigkeiten ist die Erarbeitung von Empfehlungen für eine bessere Koordination der Übertragungsnetzbetreiber.


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