Bundesnetzagentur: Deutliche Kürzung der geltend gemachten Strom-Kosten
Eine weitere Genehmigung zum 1. September 2006 betrifft die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, ein Gemeinschaftsunternehmen der Mainova AG und der Stadtwerke Hanau. Das Unternehmen betreibt einen Netzbereich Frankfurt am Main und einen Netzbereich Hanau. In beiden Fällen liegen die Kostenkürzungen bei rund 14 Prozent. Die Netznutzung verbilligt sich für einen durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh in Frankfurt um fast 47 Euro, in Hanau um rund 45 Euro. Bezogen auf dieses Beispiel bedeutet dies eine Absenkung der Nettoentgelte für die Netznutzung von rund 20 Prozent.
Ferner wurden die Netzentgelte der Vattenfall Europe Distribution Berlin GmbH
Wie bereits bei früheren Entscheidungen hervorgehoben, ist ein Vergleich der Kostenkürzungen nur bedingt aussagekräftig, weil die Kalkulationen trotz der selben rechtlichen Vorgaben erheblich voneinander abweichen können. Die Absenkungen bei den Netzentgelten erfassen bei den genannten Unternehmen praktisch alle Netznutzergruppen. Die Preisänderungen fallen in den einzelnen Spannungsebenen und den verschiedenen Verbrauchsbereichen entsprechend den Vorgaben der Stromnetzentgeltverordnung je nach Netzinanspruchnahme durch die Kunden unterschiedlich hoch aus.
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