Neues Gasnetzzugangsmodell erleichtern Gasanbietern Kundengewinnung

  • 18.11.06 Die Bundesnetzagentur hat nun in einem Missbrauchsverfahren entschieden, dass das in der Kooperationsvereinbarung der Gaswirtschaft geregelte Einzelbuchungsmodell nicht mehr angewendet werden darf, weil es gegen gesetzliche Vorgaben verstößt. Damit gab die Bundesnetzagentur einer Beschwerde statt, die vom Bundesverband Neuer Energieanbieter und Nuon
    Deutschland gegen drei Netzbetreiber eingereicht worden war.

    Die Kooperationsvereinbarung sah bisher zwei Möglichkeiten für die Organisation von Gastransporten vor. Grundmodell ist der gesetzlich vorgeschriebene Zugang auf Basis von nur zwei Verträgen von der Einspeisung des Gases bis zur Entnahme beim Endverbraucher (sog. Zweivertragsmodell). Daneben enthält die Kooperationsvereinbarung auf Wunsch des Bundesverbands der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) und des Verbands der kommunalen Unternehmen e. V. (VKU) das sog. Einzelbuchungsmodell, bei dem der Gastransport auf Basis einer Kette von Einzelverträgen abgewickelt wird. Diese Regelungen dürfen für neue Verträge in Folge dieser Entscheidung ab sofort nicht mehr angewendet werden. Die

    vertraglichen Regelungen des Zweivertragsmodells waren nicht Gegenstand des Missbrauchsverfahrens, bleiben also weiter in Kraft.

    Schon in vorangegangenen Konsultationsgesprächen mit der Gaswirtschaft hatte die Bundesnetzagentur deutlich gemacht, dass sie Bedenken gegen die Wettbewerbstauglichkeit des Einzelbuchungsmodells hat. Bereits im Juni 2006 wurden daher kritische Prüfungen in Aussicht gestellt. Nach den vertieften Prüfungen im Missbrauchsverfahren hat sich bestätigt, dass die Bedenken berechtigt sind. Wie schon die ersten praktischen Erfahrungen bei der Anwendung des Einzelbuchungsmodells zeigen, werden die gesetzlichen Vorgaben eines diskriminierungsfreien, effizienten und massengeschäftstauglichen Netzzugangs nicht erfüllt.

    Das Missbrauchsverfahren hat unmittelbare Wirkung zunächst nur für die betroffenen Netzbetreiber RWE Transportnetz Gas, E.ON Hanse und Stadtwerke Hannover, gegen die sich der Antrag des Bundesverbands neuer Energieanbieter und Nuon Deutschland richtete. Die Bundesnetzagentur geht jedoch davon aus, dass es sich bei dem vorliegenden Verfahren wegen der grundsätzlichen Bedeutung der hierin behandelten Fragen um ein Musterverfahren handelt. Insofern hat die Entscheidung Bedeutung für die gesamte deutsche Gaswirtschaft.

    Den betroffenen Unternehmen ist es ab sofort untersagt, Verträge nach dem in der Kooperationsvereinbarung geregelten Einzelbuchungsmodell abzuschließen. Die Unternehmen dürfen damit ab sofort keine Netzzugangsverträge abschließen, die das Einzelbuchungsmodell vorsehen. Der Netzzugang ist vielmehr nur auf der Grundlage des Zweivertragsmodells anzubieten. Für die Abwicklung der bestehenden Netzzugangsverträge gelten die folgenden Übergangsfristen: Netzzugangsverträge, die nach dem Wirksamwerden der Kooperationsvereinbarung (19. Juli 2006) geschlossen wurden, sind bis zum 1. April 2007 auf die Abwicklung nach dem Zweivertragsmodell umzustellen. Alle anderen Netzzugangsverträge (sog. Altverträge) sind bis zum 1. Oktober 2007 anzupassen. Diese Altverträge waren nicht unmittelbar Gegenstand der Entscheidung, so dass die entsprechende Übergangsfrist "nur" als deklaratorischer Hinweis aufgenommen wurde.

    Mit der neuen Regelung können die Gaskunden dann ab dem 1.April mit einem stärkeren Gas-Wettbewerb aufgrund des Zweivertragsmodells hoffen, wo der Lieferant sich also nur einmal um die Einspeisung ins Netz und dann um den Endkunden kümmern muss. Dazwischengeschaltete Gasnetze sind Vertragsunrelevant für den neuen Anbieter. Daher müssen die Netzbetreiber nun untereinander eine Regelung für die Gasweiterleitung schaffen.


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