Bundeskartellamt mahnt RWE AG wegen überhöhter Strompreise ab
Zahlreiche Unternehmen der stromintensiven Industrie hatten sich, unter
anderem über den Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft
e.V. und die Wirtschaftsvereinigung Metalle, im Jahr 2005 über das Verhalten
der Stromkonzerne in Bezug auf den CO2-Emissionshandel beim Bundeskartellamt
beschwert. Seit dem 1.1.2005 müssen Kraftwerke, aber auch Unternehmen aus
anderen CO2-emittierenden Branchen, für ihre Produktion
Das Bundeskartellamt hatte aufgrund der Beschwerden Ende 2005 Verfahren gegen RWE und die E.ON Energie AG eingeleitet. Die der RWE zugestellte Abmahnung betrifft ausschließlich die Preisgestaltung für das Jahr 2005 bezogen auf die Strompreise ihrer Industriekunden. Das parallel laufende Verfahren gegen E.ON wird sich unmittelbar anschließen.
RWE ist gemeinsam mit E.ON marktbeherrschend, da zwischen beiden Unternehmen kein wesentlicher Wettbewerb stattfindet und sie im Verhältnis zu ihren Wettbewerbern eine überragende Marktstellung innehaben. Beide Konzerne erzeugen gemeinsam gut 60 Prozent der Nettostrommenge, verfügen über Kraftwerke der Grund-, Mittel- und Spitzenlast, halten zusammen über 200 Minderheitsbeteiligungen an Stadtwerken und Regionalversorgern und kontrollieren über 50-70 Prozent der deutschen Stromnetze.
Das Bundeskartellamt hatte zu prüfen, ob ein Missbrauch insoweit vorliegt, als die von RWE geforderten Preise von solchen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb gebildet hätten. Gegenstand der Prüfung war dabei der auf die Überwälzung von emissionshandelsbedingten Opportunitätskosten entfallende Preisumfang.
Unter Heranziehung eines brennstoffübergreifenden Umrechnungsfaktors beanstandet das Bundeskartellamt deshalb in seiner vorläufigen Verfügung eine Überwälzung von bis zu 25 Prozent des im Strompreis anteilig enthaltenen Zertifikatswertes nicht. Jede darüber hinaus stattfindende Überwälzung wäre als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung anzusehen.
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