Bundesnetzagentur verlängert Möglichkeit der Preislimitierung von EEG-Strom

  • 16.12.10 Die Bundesnetzagentur hat nun die Ausgleichsmechanismus bei den Stromlieferanten verkündet. Die Ausführungsverordnung gestaltet die Regeln für die Vermarktung von Strom, der nach den Vorgaben des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) zu vergüten ist. Nach der bis Ende dieses Jahres gültigen Ausnahmeregelung kann der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)
    u. a. entscheiden, ob die in der Ausführungsverordnung genannten Voraussetzungen zur Setzung von Preislimits vorliegen sowie die Höhe des Preislimits bestimmen. Die Änderungsverordnung verlängert diese Ausnahmeregelung über den 31. Dezember 2010 hinaus und konkretisiert ihre Vorgaben.

    Eine Limitierung des Preises ist künftig nur noch möglich, wenn die Strombörse wegen ungewöhnlich negativer Börsenergebnisse am vortägigen Spotmarkt zu einer zweiten Auktion aufruft. Als zulässige Bandbreite für die Limitierung werden negative Preise zwischen -150 Euro/MWh und -350 Euro/MWh vorgegeben. Auch der Mechanismus zur Bestimmung der Höhe der Limitierung der Verkaufsangebote wird nunmehr eindeutig vorgegeben.

    Aufgrund der fehlenden Leistungsmessung der überwiegend kleinen PV-Anlagen kommt es in der Summe zu erheblichen Abweichungen zwischen der von den ÜNB an der Börse vermarkteten Solarstrommenge und der tatsächlichen Solarstromeinspeisung. Die Verteilernetzbetreiber sind daher aufgefordert, zügig geeignete und mit den ÜNB abgestimmte Referenzmessverfahren einzuführen, so die Bundesnetzagentur.

  • Verwandte Nachrichten:


    Anzeige
    © Copyright 1998-2024 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH 
    Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
    Cookie-Entscheidung widerrufen
    Impressum  Datenschutzhinweise