Bundesnetzagentur legt Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen fest

  • 30.10.09 Die Bundesnetzagentur hat nun die von ihr ermittelten Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen für das Jahr 2010 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Im Vergleich zu den noch im Jahr 2009 in Betrieb genommenen Anlagen wird die Vergütung je nach Art und Größe der Anlage um neun bzw. elf Prozent sinken.

    Die Bundesnetzagentur ermittelt die Vergütungs- und Degressionssätze nach den Vorgaben Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Degressionssätze richten sich nach der Leistung der Photovoltaikanlagen, die im Zeitraum von zwölf Monaten jeweils bis zum 30. September eines Jahres bei der Bundesnetzagentur gemeldet wurde.

    So bekommt der Betreiber einer Photovoltaikanlage nach $32 EEG und einem Degressionssatz von 11 Prozent 28,43 Cent pro Kilowattstunde. Am meisten bekommen Betreiber, die die Anlage nach $ 33 Abs.1 Nr1. EEG und mit einem Degressionssatz von 9 Prozent betreiben. Hier liegt die Vergütung bei 39,14 Cent pro Kilowattstunde.

    Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen der Bundesnetzagentur seit dem 1. Januar 2009 Standort und Leistung ihrer Anlage melden. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2009 hat die Bundesnetzagentur dabei einen Zubau an Photovoltaikanlagenleistung von rund 1.471 MW verzeichnet. Da für die Ermittlung der Degressions- und Vergütungssätze die neu installierte Leistung von zwölf Monaten zu betrachten ist, hat die Bundesnetzagentur für die Monate Oktober bis Dezember 2008 die ihr übermittelten Angaben der Verteilernetzbetreiber herangezogen. Danach wurden im letzten Quartal 2008 Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von rund 869 MW neu in Betrieb genommen.

    Die jetzt ermittelten Degressions- und Vergütungssätze gelten für im Jahr 2010 neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen. Die genauen Werte sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de zu finden.


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