Bundesnetzagentur: Deutliche Kürzung der geltend gemachten Strom-Kosten

  • 22.09.06 Die Bundesnetzagentur hat zum 1. September 2006 der EnBW Regional AG, Stuttgart, Entgelte genehmigt, die auf einer Kostenkürzung von gut 14 Prozent beruhen. Für einen durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh verringern sich die Netzentgelte um rund 37 Euro. In diesem Beispiel entspricht dies einer Absenkung der Nettoentgelte für
    die Netznutzung von 18 Prozent.

    Eine weitere Genehmigung zum 1. September 2006 betrifft die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, ein Gemeinschaftsunternehmen der Mainova AG und der Stadtwerke Hanau. Das Unternehmen betreibt einen Netzbereich Frankfurt am Main und einen Netzbereich Hanau. In beiden Fällen liegen die Kostenkürzungen bei rund 14 Prozent. Die Netznutzung verbilligt sich für einen durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh in Frankfurt um fast 47 Euro, in Hanau um rund 45 Euro. Bezogen auf dieses Beispiel bedeutet dies eine Absenkung der Nettoentgelte für die Netznutzung von rund 20 Prozent.

    Ferner wurden die Netzentgelte der Vattenfall Europe Distribution Berlin GmbH

    (früher Bewag) und der Vattenfall Europe Distribution Hamburg GmbH (früher HEW) zum 18. September 2006 genehmigt. Die geltend gemachten Kosten wurden um rund 15 Prozent gekürzt. Die Netznutzung verbilligt sich für einen durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh in Berlin um rund 31 Euro. Dies entspricht in diesem Beispiel einer Absenkung der Nettoentgelte für die Netznutzung von fast 16 Prozent. In Hamburg verbilligt sich die Netznutzung für einen solchen Kunden um rund 47 Euro. Dies kommt einer Absenkung um fast 25 Prozent gleich.

    Wie bereits bei früheren Entscheidungen hervorgehoben, ist ein Vergleich der Kostenkürzungen nur bedingt aussagekräftig, weil die Kalkulationen trotz der selben rechtlichen Vorgaben erheblich voneinander abweichen können. Die Absenkungen bei den Netzentgelten erfassen bei den genannten Unternehmen praktisch alle Netznutzergruppen. Die Preisänderungen fallen in den einzelnen Spannungsebenen und den verschiedenen Verbrauchsbereichen entsprechend den Vorgaben der Stromnetzentgeltverordnung je nach Netzinanspruchnahme durch die Kunden unterschiedlich hoch aus.


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